Vergütung und Abrechnung
Informationen für Einspeiser mit eigener Erzeugungsanlage
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Einspeisevergütung ist, wann die Jahresschlussrechnung erfolgt oder wie Sie Ihre persönlichen Daten ändern können? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Einspeisevergütung, Abrechnung und die Verwaltung Ihrer Daten.
Infos zur Einspeisevergütung und Abrechnung
Wenn Sie grünen Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie dafür eine Einspeisevergütung. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Inbetriebnahmejahr Ihrer Erzeugungsanlage. Die aktuellen Vergütungssätze können Sie jederzeit auf netztransparenz.de einsehen.
Sobald uns Ihre unterschriebenen Unterlagen und alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen, starten wir im darauffolgenden Monat mit der Auszahlung Ihrer monatlichen Abschläge – rückwirkend ab dem Inbetriebnahmedatum Ihrer Anlage.
- Zahlungstermin: jeweils bis zum 15. Kalendertag für den Vormonat
(z. B. Abschlag für Januar wird bis zum 15. Februar ausgezahlt)
Im ersten Vergütungsjahr basiert der Abschlag auf einem Prognosewert. Mit der Jahresschlussrechnung wird dieser überprüft und bei Bedarf für das Folgejahr angepasst – so wird Ihre Vergütung immer genauer und transparenter.
Die Jahresschlussrechnung
Ihre Jahresschlussrechnung erhalten Sie jeweils zu Beginn eines neuen Jahres – für das vorangegangene Abrechnungsjahr. Grundlage dafür sind Ihre Zählerstände, die Sie uns bitte zum Jahresende mitteilen. Wir erinnern Sie rechtzeitig mit einem Schreiben daran.
Besonderheiten bei größeren Anlagen
Betreiben Sie eine größere Erzeugungsanlage oder nutzen ein komplexes Messkonzept? In diesen Fällen kommt in der Regel eine registrierende Leistungsmessung (RLM) zum Einsatz. Hierbei erfolgt die Abrechnung monatlich, basierend auf den automatisch übermittelten Lastgangdaten Ihres zuständigen Messstellenbetreibers. Eine manuelle Mitteilung von Zählerständen ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Ihre Daten ändern? Kein Problem!
Teilen Sie uns Ihre neue Adresse, Bankverbindung oder steuerliche Änderungen einfach online mit.
Häufig gestellte Fragen
Wann erhalte ich meine Jahresschlussrechnung?
Die Jahresschlussrechnung erfolgt zum 31.12. jeden Jahres und wird in der Regel zwischen Januar und März auf postalischem Wege bei Ihnen ankommen. Die eingespeiste Energiemenge wird darin mit den bereits gezahlten Abschlägen verrechnet. Bitte lassen Sie uns dazu zum Jahresende Ihre Zählerstände zukommen.
Sie benötigen mehr Informationen rund um das Thema Energieeinspeisen? Dann schauen Sie mal auf unserer Seite für Einspeiser vorbei.
Weshalb hat sie mein Abschlag im Vergleich zum Vorjahr geändert?
Der Abschlag wird immer dem Vorjahr angepasst. Somit versuchen wir jedes Jahr, einen genaueren Abschlag auszuzahlen.
Sie wollen mehr wissen? Weitere Informationen zu EEG, Einspeisevergütung und Co. haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Was passiert mit der Forderung auf der Jahresschlussrechnung/ Gutschrift?
Bitte überweisen Sie bis zu dem angegebenen Datum die offene Forderung. Sollten Sie die Frist übersehen, werden wir die Forderung mit den Ihnen zustehenden Abschlägen verrechnen.
Wird die Einspeisevergütung mit der Rechnung des Stromlieferanten verrechnet?
Nein, eine Verrechnung der eingespeisten und bezogenen Strommengen findet nicht statt. Sie erhalten von uns als Netzbetreiber die Vergütung des eingespeisten Stroms. Zusätzlich erhalten Sie eine separate Rechnung über die verbrauchten Strommengen von Ihrem Stromlieferanten.
Sie wollen mehr wissen? Weitere Infos rund um das Thema Erzeugungsanlagen, EEG, Einspeisevergütung und Co. finden Sie auf unserer Seite für Einspeiser.
Kann ich auch auf ein Lastschriftmandat wechseln?
Ja, das ist grunsätzlich möglich (hier muss noch ein Link ergänzt werden)
Selbstverbrauch
Bitte geben Sie an, ob Sie den Strom (bei Überschusseinspeisung) selbst nutzen oder ob ein Dritter den Strom verbraucht – zum Beispiel andere Firmen oder Mieter.
Voraussichtlich eigenverbrauchte Strommenge
Im ersten Vergütungsjahr basiert der Abschlag auf einem Prognosewert. Mit der Jahresschlussrechnung wird dieser überprüft und bei Bedarf für das Folgejahr angepasst – so wird Ihre Vergütung immer genauer und transparenter.
Steuerliche Behandlung
Bitte wählen Sie, ob Sie mit oder ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden möchten. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.